Burgenland

Published on Sep 11th, 2010 by lordrieger | 0

Förderung von Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie

Gefördert werden u.a. Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer
Energie (ortsfest gesetzte Öfen wie Kachelöfen, Heizkamine, Pelletkaminöfen mit Vorratsbehälter
und wasserführende Öfen, wenn die notwendige Speichermasse gegeben ist (entweder über eine
keramische Speichermasse von 100 kg/kW Nennwärmeleistung oder wenn sie über einen Puffer-
speicher von mind. 500 Liter Fassungsvermögen oder im Falle von nicht-wasserführenden Pellet-
kaminöfen über einen Vorratsbehälter von mind. 15 kg verfügen). Pelletkaminöfen müssen über
eine elektronische Regelung verfügen.
Der Wirkungsgrad muss bei Vollast mind. 80% betragen, die Heizlast des Gebäudes muss zu
mind. 75% abgedeckt sein (inkl. Energieausweis).

Hier sind einige relevante Förderungen aufgelistet (ohne Anspruch auf Vollständigkeit; Angaben ohne Gewähr).

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage der Austrian Energy Agency unter der Adresse http://www.energyagency.at
Förderungen von Bund und Ländern.
Energieberatung der Bundesländer.

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