Oberösterreich
Published on Sep 11th, 2010 |
Förderung von Biomasseeinzelanlagen im Rahmen der Landesförderung
Gültig bis auf Widerruf
Gefördert wird der Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen,
welche die aktuellen Anforderungen erfüllen.
Die Fördergrenze liegt bei 50% der förderbaren Anschaffungskosten.
Die Höhe der förderbaren Kosten müssen mind. EUR 4.400,- netto betragen.
Darüber hinaus können in Wohnräumen befindliche Pellets- bzw. Einzelöfen in die
Landesförderung einbezogen werden, wenn Biomasse die einzige Heizquelle darstellt.

