Oberösterreich

Published on Sep 11th, 2010 by lordrieger | 0

Förderung von Biomasseeinzelanlagen im Rahmen der Landesförderung

Gültig bis auf Widerruf
Gefördert wird der Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen,
welche die aktuellen Anforderungen erfüllen.
Die Fördergrenze liegt bei 50% der förderbaren Anschaffungskosten.
Die Höhe der förderbaren Kosten müssen mind. EUR 4.400,- netto betragen.
Darüber hinaus können in Wohnräumen befindliche Pellets- bzw. Einzelöfen in die
Landesförderung einbezogen werden, wenn Biomasse die einzige Heizquelle darstellt.

Link: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-9620D9D7-2D5A7B99/ooe/hs.xsl/97453_DEU_HTML.htm

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