Kärnten

Holzheizungsanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser

Ortsfest gesetzte Öfen:
CO 800 mg/M
OGC 50 mg/MJ
Staub 50 mg/MJ

Berechnung nach ÖNORM B8301 und B8302 unter Einbeziehung vom Kamin und einem Sicherheitszuschlag von 10%.
Nur wenn es die einzige Heizung ist
Wenn Fern- oder Nahwärmeanschluss zu ortsüblichen Anschlussgebühren nicht möglich ist
30 % der anerkennbaren Kosten, maximal 1.100 €
gültig bis 31.12.2009

Kontakt:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 15 – Umwelt
9020 KLAGENFURT
Flatschacher Straße 70
DI Dr. Erwin Stromberger

Tel.: 05 / 0536 – 41 566
e-mail: erwin.stromberger@ktn.gv.at
e-mail: abt15.energiewirtschaft.ktn.gv.at
Internet: http://www.verwaltung.ktn.gv.at

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