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Unser Kachelofen

Kachelofen, Kachelherd, Kachelkamin - Wirkung auf Kosten, Umwelt und Gesundheit

Kärnten

„Förderung von Holzheizungen“

Förderungsinhalt

sind Holz-Zentralheizungsanlagen (Kessel, Regelung, Verrohrung, Wärmespeicher, Pellets- oder Hackschnitzelvorratsspeicher, Planung, Umbau des Heizraumes) und Entfernung von alten Zentralheizungskesseln sowie Öl- oder Gastanks.

Förderungsumfang

Für die Errichtung einer Holzheizungsanlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 30% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:

a) Scheitholzkessel € 1.100,–

b) Pelletskessel € 1.800,–

c) Hackschnitzelkessel € 2.200,–

d) Bei Vorlage eines von einem entsprechend
den Kärntner Bauvorschriften Befugten,
nach OIB erstellten, und in der Landesdatenbank ZEUS
abgelegten Energieausweises, beträgt die Förderung
der Anlagen nach a, b oder c

für die Ersten 20 kWHeizlast € 150,– pro kW
für weitere 30 kWHeizlast € 100,– pro kW
für jede weitere kWHeizlast € 60,– pro kW

Sollte die Nennlast des Kessels geringer sein als die Heizlast, wird nur bis zur Nennlast des Kessels gefördert!

e) Umstieg von Öl-, bzw. Gaszentralheizung oder Stromheizung
auf Anlagen nach b oder c € 600,–

Für Förderungen nach d und e müssen die alten Heizkessel entfernt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Kärnten.

Dieser Fördertext stellt einen Auszug aus den aktuellen Förderrichtlinien dar (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage der Austrian Energy Agency unter der Adresse http://www.energyagency.at
Förderungen von Bund und Ländern.
Energieberatung der Bundesländer.