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Unser Kachelofen

Kachelofen, Kachelherd, Kachelkamin - Wirkung auf Kosten, Umwelt und Gesundheit

Niederösterreich

„Förderungen von Heizungsanlagen mit fester Biomasse oder Fernwärmeanschluss“
Ab Jänner 2011 erhalten Sie die Förderung über die Förderungsschiene Eigenheim oder Eigenheimsanierung .

Was wird gefördert?

Die Eigenheimförderung kann beantragt werden für:

  • die Errichtung eines neuen Eigenheimes. Ein Eigenheim ist ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen.
  • den Ersterwerb eines frei finanzierten Reihenhauses oder einer frei finanzierten Wohnung im Geschoßwohnbau wenn diese von einem hierzu berechtigten Bauträger errichtet werden und der Ersterwerb innerhalb von 3 Jahren ab gegebener Benutzbarkeit erfolgt.

Die Eigenheimsanierung kann beantragt werden für Gebäude mit bis zu 500 m2 bestehender oder zu sanierender Nutzfläche für:

  • die SANIERUNG solcher Gebäude (alle förderbaren Sanierungsmaßnahmen hier) und/oder
  • die SCHAFFUNG von neuen oder zusätzlichen Wohnungen durch Zu-, Um-, Auf- oder Einbauten in diese Gebäude. Förderbar sind maximal zwei der neuen Wohnungen.

Wie funktioniert die Eigenheimförderung/ Eigenheimsanierung?

Die Eigenheimförderung erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich im Nachhinein verzinst. Sie besteht aus einem Punktesystem für nachhaltige Bauweise, der Familienförderung sowie dem Bonus Lagequalität.

Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung ist:

  • ein aufgrund bundesweiter Vereinbarungen festgelegter Mindeststandard beim Heizwärmebedarf und
  • die Verwendung eines innovativen klimarelevanten Heizsystems.

Die Förderung zur Eigenheimsanierung basiert auf einem nicht rückzahlbaren ZUSCHUSS ZU EINEM DARLEHEN (Ausleihung).

Anhand eines Punktesystems wird der förderbare Sanierungsbetrag ermittelt. Die aufgrund der Endabrechnung anerkannten Sanierungskosten müssen als Darlehen (Ausleihung) mit mindestens zehn Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden. Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % des förderbaren Sanierungsbetrages über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar).

Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines Energieausweises erforderlich. Zur Förderungsermittlung ist das Gebäudedatenblatt (Beilage C), welches die wichtigsten Ergebinisse aus dem Energieausweis beinhaltet, vorzulegen. Das Gebäudedatenblatt erhalten Sie vom Energieausweisersteller.

Details zur Wohnbauförderung „Eigenheim“ und „Eigenheimsanierung“ finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreich.

Dieser Fördertext stellt einen Auszug aus den aktuellen Förderrichtlinien dar (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage der Austrian Energy Agency unter der Adresse http://www.energyagency.at
Förderungen von Bund und Ländern.
Energieberatung der Bundesländer.