„Förderung von Biomasseeinzelanlagen im Rahmen der Landesförderung“
Was wird gefördert?
Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen (einschließlich landwirtschaftlicher Kleinpelletieranlagen und solarer Hackguttrocknungssysteme).
Wie wird gefördert?
Biomasse-
heizungen |
Neubau/
Neuanlage |
Umstellung
fossil auf Ökoenergie |
Erneuerung Ökoenergie-
anlage |
||
Pelletsheizung | 1.700,00 Euro | 2.200,00 Euro | 500,00 Euro | ||
Hackgutheizung | 1.700,00 Euro | 2.200,00 Euro | 500,00 Euro | ||
Scheitholzheizung | 1.000,00 Euro | 1.500,00 Euro | 500,00 Euro | ||
landwirtschaftliche Hackgutheizung |
2.700,00 Euro | 3.200,00 Euro | 500,00 Euro |
Detaillierte Informationen zu Voraussetzungen etc. finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich.
Dieser Fördertext stellt einen Auszug aus den aktuellen Förderrichtlinien dar (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage der Austrian Energy Agency unter der Adresse http://www.energyagency.at
Förderungen von Bund und Ländern.
Energieberatung der Bundesländer.