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Unser Kachelofen

Kachelofen, Kachelherd, Kachelkamin - Wirkung auf Kosten, Umwelt und Gesundheit

Steiermark

„Direktförderung von modernen Holzheizungen“ (Geltungszeitraum für Einreichungen vom 1.1.2013 bis 30.6.2013)

Gegenstand der Förderung

sind Investitionen zur Errichtung von neuen Holzheizungen zur Gebäudebeheizung für Zwecke der Wohnnutzung oder für Schulen, Kindergärten, Pflegeheime sowie öffentliche Sportanlagen (gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert) unter bestimmten Förderbedingungen.

Art und Ausmaß der Förderung

Förderungen von modernen Holzheizungen erfolgen nach Eingang und positiver Prüfung der Endabrechnungsunterlagen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Zuschüsse erfolgen nur im Ausmaß ihrer anteilsmäßigen Zurechenbarkeit zu Wohnnutzflächen oder zu Flächen von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen oder Sportanlagen. Die in der bedingten Förderungszusage errechnete Förderung ist ein Maximalbetrag, wobei die Festlegung der endgültigen Förderungshöhe auf Basis der geprüften Endabrechnung und der Bestätigung der erfolgreichen Abnahme durch einen/eine hiezu befugten/befugte Unternehmer/in erfolgt.

Als Investitionszuschuss können höchstens 25 Prozent der zurechenbaren Nettoinvestitionskosten gewährt werden.

Förderungssätze

BASISFÖRDERUNG Art der Heizung/weitere Maßnahmen Förderungsbetrag [€] bzw. max. 25 Prozent der zurechenbaren Nettoinvestitionskosten
Scheitholzgebläsekessel oder Pellets – Etagenheizungen max. 1.100,-
Pellets oder mit Hackschnitzeln befeuerte Zentralheizungsanlagen max. 1.400,-

Detaillierte Informationen sowie die Förderrichtlinie finden Sie auf der Homepage des Landes Steiermark.

Dieser Fördertext stellt einen Auszug aus den aktuellen Förderrichtlinien dar (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage der Austrian Energy Agency unter der Adresse http://www.energyagency.at
Förderungen von Bund und Ländern.
Energieberatung der Bundesländer.