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Unser Kachelofen

Kachelofen, Kachelherd, Kachelkamin - Wirkung auf Kosten, Umwelt und Gesundheit

Salzburg

„Direktzuschuss beim Einbau einer Holzheizung (Pellets, Hackschnitzel oder Stückgut)“

Für Privathaushalte gibt es 2 Möglichkeiten der Förderung:

Direktzuschuss oder Förderung mittels Landesdarlehen durch die Wohnbauförderung

Für folgende Biomasse-Heizanlagen können Sie einen Antrag auf Förderung stellen:

  • Pelletsheizung
  • Hackgutheizung
  • Scheitholzkessel mit Pufferspeicher
  • Biomasse Nah- oder Fernwärmeanschluss

Bei Biomasse-Zentralheizungsanlagen (Pellets-, Hackgut- und Scheitholzanlagen) ist der Energieausweis und das Protokoll der Heizungsinspektion Fördervoraussetzung.

Das Protokoll der Heizungsinspektion erstellt Ihr Heizungstechniker. Der Energieausweis ist eine wesentliche Voraussetzung für die optimierte Dimensionierung der Anlage.

Die Förderung erfolgt jeweils in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe der Summe der laut Tabelle (zu sehen in den Richtlinien) erreichten Punkte multipliziert mit € 100,-.

Die Basisförderung erhöht sich bei gutem Wärmeschutz des Gebäudes, bei effizienzsteigernden Maßnahmen und bei Maßnahmen zur Innovation und Nachhaltigkeit.

Details entnehmen Sie bitte der Homepage des Landes Salzburg.

Dieser Fördertext stellt einen Auszug aus den aktuellen Förderrichtlinien dar (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage der Austrian Energy Agency unter der Adresse http://www.energyagency.at
Förderungen von Bund und Ländern.
Energieberatung der Bundesländer.