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Unser Kachelofen

Kachelofen, Kachelherd, Kachelkamin - Wirkung auf Kosten, Umwelt und Gesundheit

Tirol

„Zuschuss für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen
im Rahmen der Wohnbauförderung“

In Tirol sind Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien Voraussetzung für die Gewährung von Fördermittel im Rahmen des Neubaus wie auch der Wohnhaussanierung.

Bei der Errichtung einer Biomasseheizung sind ein Wirkungsgrad von mindestens 85% und folgende Emmisionsgrenzwerte (in mg/MJ) einzuhalten:

Heizkessel, Raumheizung CO NOx OGC Staub
mit automatischer Beschickung:
–   Heizkessel, Pellets

–   Heizkessel, Hackgut

–   Raumheizung

60

150

120

100

120

100

3

5

6

15

30

20

mit händischer Beschickung:
–   Heizkessel

–   Raumheizung

250

700

120

120

30

50

30

30

Für ortsfest gesetzte Grund- oder Speicheröfen in Form von Einzelöfen oder als Zentralheizung sind obige Emissionsgrenzwerte nicht maßgeblich. Der Wirkungsgrad von 85 % ist über die Kachelofenberechnung des Hafnerbetriebes zu erbringen.

Art und Höhe der Förderung (Wohnhaussanierung):

a) Finanzierung mittels Bankkredit – Annuitätenzuschuss (AZ)

Basisförderung:
25% der Anfangsbelastung des Kredits (Mindestlaufzeit 10 Jahre)
Der Annuitätenzuschuss wird halbjährlich ausbezahlt und auf die Dauer von maximal 12 Jahren gewährt.
Die Auszahlung erfolgt nach der Endabrechnung des Vorhabens zu den vom Kreditgeber in der Verpflichtungserklärung angegebenen Kreditkonto.

b) Finanzierung mit Eigenmitteln – Einmalzuschuss (EZ)

Basisförderung:
15% der förderbaren Gesamtbaukosten

Erhöhte Förderung für energiesparende und umweltschonende Maßnahmen:

Im Falle der Errichtung einer Biomasseheizung beträgt die Erhöhung 35 (AZ) bzw. 25% (EZ).

Art und Höhe der Förderung (Neubau):

a) Förderungskredit

In Abhängigkeit der Personen im Haushalt sowie der Nutzfläche beträgt der Kredit zwischen € 22.000,- und € 35.000,-. Die Auszahlung richtet sich nach dem nachgewiesenen Baufortschritt und der Terminisierung der Auszahlung in der Zusicherung und beträgt

– nach Ausführung des Rohbaues (Dachgleiche) 60 %
– nach dem Einsetzen der Fenster 90 %
– nach Fertigstellung und Bezug des Eigenheimes (der Wohnung) 100 %
des Förderungskredits.

Der Förderungskredit hat eine Laufzeit von höchstens 35 Jahren.

b) Wohnbauscheck

An Stelle eines Förderungskredits gewährt das Land über Ansuchen einer förderungswürdigen natürlichen Person (als Wohnungs/Eigentümer, Bauberechtigten) eine Förderung in der Form eines Wohnbauschecks. Diese Förderung beträgt 35 % des fiktiv ermittelten Förderungskredits.

Vorteile:

  • keine Rückzahlungen
  • keine Sicherstellung im Grundbuch
  • freie Verfügbarkeit über das Eigenheim nach 10 Jahren

Ein Wohnbauscheck wird demselben Förderungswerber im Regelfall nur einmal und nur für ein Objekt gewährt, das im Sinne der förderungsrechtlichen Voraussetzungen errichtet bzw. erworben wird, zur Befriedigung seines (ihres) regelmäßigen Wohnbedürfnisses (als Hauptwohnsitz) bestimmt ist und auch zumindest 10 Jahre im Sinne der Bestimmungen des TWFG 1991 verwendet wird. Innerhalb dieser Frist ist eine allfällige Veräußerung des geförderten Objektes nur mit Zustimmung des Landes zulässig.
Bei Nichteinhaltung der angeführten Bedingungen bzw. bei der Erteilung nicht wahrheitsgemäßer Auskünfte bei der Einreichung des Ansuchens ist die Förderung unter Anwendung des § 24 TWFG 1991 zurückzuzahlen.

Die Auszahlung des Wohnbauschecks erfolgt in der Regel frühestens nach Eintragung des (Wohnungs)Eigentums im Grundbuch sowie nach Maßgabe des Baufortschrittes und der Terminisierung der Auszahlung  in der Zusicherung. Bei Endabrechnung müssen die der Zusicherung zugrunde gelegten Förderungsvoraussetzungen vorliegen. Andernfalls wird der Wohnbauscheck  entsprechend gekürzt.

c) Zusatzförderungen

Zuschüsse können für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen, Solaranlagen, Kinder, Sicheres Wohnen und behindertengerechte Einrichtungen beantragt werden.

Details entnehmen Sie bitte der Homepage des Landes Tirol.

Dieser Fördertext stellt einen Auszug aus den aktuellen Förderrichtlinien dar (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage der Austrian Energy Agency unter der Adresse http://www.energyagency.at
Förderungen von Bund und Ländern.
Energieberatung der Bundesländer.