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Unser Kachelofen

Kachelofen, Kachelherd, Kachelkamin - Wirkung auf Kosten, Umwelt und Gesundheit

Vorarlberg

“Förderung von Holzheizungen (Heizsysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoff) für Wohngebäude”

Das Land Vorarlberg unterstützt die Installation von Holzheizungen in Wohnbauten mit einmaligen Zuschüssen.

Wer und Was wird gefördert

Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen des Förderwerbers und von der Größe des Hauses. Die Gebäude müssen als ganzjähriger Hauptwohnsitz genutzt werden (keine Ferienwohnung, kein Zweitwohnsitz). Förderwerber können Eigentümer, Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers), Bauträger etc. sein. Gefördert werden:

  • Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) in Verbindung mit Pufferspeicher als Zentralheizung
  • Automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen als Zentralheizung
  • Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung
  • Hausanschluss an Nahwärmesysteme

Biomasse – Die wichtigsten Förderkriterien

Bei allen geförderten Anlagentypen müssen die installierten Heizungsumwälzpumpen die Effizienzklasse A aufweisen.
Stückholzkessel mit Gebläseunterstützung

  • Die Emissionsgrenzwerte gemäß Umweltzeichen Richtlinie (UZ 37) bei Volllast sind einzuhalten. Ist der Kessel im Baubook gelistet, gilt der Nachweis als erbracht. Andernfalls ist ein Prüfzeugnis vorzulegen.
  • Auslegung des minimalen Pufferspeichervolumens nach der Norm EN 303-5
  • Vorlage eines Abnahmeprotokolls in Anlehnung an ÖNORM M 7510-4

Hackgut- und Pelletsanlagen

  • Die Emissionsgrenzwerte gemäß Umweltzeichen Richtlinie (UZ 37) bei Volllast sind einzuhalten. Ist der Kessel im Baubook gelistet, gilt der Nachweis als erbracht. Andernfalls ist ein Prüfzeugnis vorzulegen.

Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung (Ganzhausheizung)

  • Es werden nur Zentralheizungsgeräte bzw. Kachelofen-Ganzhausheizungen gefördert. Einzelöfen sind nicht förderbar.
  • Nachweis eines feuerungstechnischen Wirkungsgrades von mindestens 85 % bei Volllast mittels der Kachelofenrichtlinie oder eines Prüfzeugnisses einer akkreditierten Prüfanstalt.

Bei Fragen zu den technischen Förderkriterien wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur, einen Energieberater oder an das Energieinstitut.

Biomasse – Förderkategorien / Förderhöhen:

Förderkategorien:
Die Förderung erfolgt im Neubau und im Altbau in folgenden vom Heizwärmebedarf (HWB) abhängigen Kategorien:

  • Basisförderung: Der maximal zulässige HWB im Neubau beträgt 40 kWh/m²BGF Jahr. Im Altbau gibt es keinen Grenzwert.
  • Bonusstufe 1: Der maximal zulässige HWB im Neubau beträgt 20 kWh/m²BGF Jahr und im Altbau 50 kWh/m² BGF Jahr.
  • Bonusstufe 2: Der maximal zulässige HWB im Neubau beträgt 10 kWh/m² BGF Jahr und im Altbau 30 kWh/m² BGF Jahr.

Für den Erhalt der Bonusstufe 1 und Bonusstufe 2 im Altbau, muss die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen.

Förderhöhe:

Die Förderung erfolgt in Form von einmaligen Zuschüssen. Je nach erreichter Förderkategorie, nach Art des Heizsystems (Pellets, Stückholz, etc.) und versorgtem Gebäudetyp (Eigenheim mit maximal 2 Wohnungen, Mehrfamilienhaus mit mindestens 3 Wohnungen oder Gemeinschaftsanlage mit mindestens 2 getrennten Wohnobjekten) wird ein Fixbetrag pro Gebäude bzw. pro Wohneinheit gewährt.
Die Förderhöhen finden Sie im Folder Energie oder im § 8 der Energieförderungsrichtlinie 2013.

Zusatzförderung der Gemeinden

Zum Teil werden für Biomasseanlagen durch die Gemeinden zusätzliche Förderungen gewährt. Informationen erhalten Sie auf Ihrem Gemeindeamt oder beim Energieinstitut Vorarlberg.

Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei Hrn. Dominikus Weber unter der Telefonnummer (05574/511-26113), Frau Katharina Mähr (05574/511-26125) oder per E-Mail unter energie(at)vorarlberg.at, beim Energieinstitut Vorarlberg (05572/31202-0), bei Installateuren oder bei Energieberatern.

Dieser Fördertext stellt einen Auszug aus den aktuellen Förderrichtlinien dar (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage der Austrian Energy Agency unter der Adresse http://www.energyagency.at
Förderungen von Bund und Ländern.
Energieberatung der Bundesländer.