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Unser Kachelofen

Kachelofen, Kachelherd, Kachelkamin - Wirkung auf Kosten, Umwelt und Gesundheit

Burgenland

„Hauszentralheizung über Biomasse“ und „Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie (z.B. Kachelöfen)“

Die Förderung kann sowohl zusätzlich zu anderen Förderungen im Rahmen einer Neuerrichtung
oder umfassenden Sanierung von Wohngebäuden als auch als einzelne Maßnahme gewährt
werden. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel vergeben, ein Rechtsanspruch
auf eine Förderung besteht nicht.
Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten bei Anlagen, die mit
erneuerbaren Energieträgern betrieben werden (…)

Förderhöhe: (Grundbetrag/ max. mögliche Förderhöhe)
Hauszentralheizung über Biomasse     1.500,-/ 2.600,-
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie     500,-/ 1.600,-

Technische Voraussetzungen:

„Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie“

  • Ortsfeste Öfen (z.B. Kachelöfen, Heizkamine, Pelletkaminöfen mit Vorratsbehälter,
    wasserführende Öfen) können gefördert werden, wenn die notwendige Speichermasse
    gegeben ist (entweder über eine keramische Speichermasse (100 kg / kW Nennleistung)
    oder wenn sie über einen Pufferspeicher mit mindestens 500 Litern Fassungsvermögen
    oder im Falle von nicht wassergeführten Pelletkaminöfen über einen Vorratsbehälter von
    mindestens 15 kg verfügen). Pelletkaminöfen müssen über eine elektronische Regelung
    verfügen.
  • Der Wirkungsgrad muss bei Volllast mindestens 80% betragen.
  • Die Heizlast des Gebäudes muss zu mindestens 75% abgedeckt werden.
  • Eine Heizlastberechnung oder ein gültiger Energieausweis (darf nicht älter als 10 Jahre
    sein) für das Objekt ist in jedem Fall vorzulegen.

Kriterien, die zu einer Erhöhung der Basisförderung führen:
Kriterium 1: Speichermasse 100kg/kW Nennleistung oder 500 Liter Puffer Bonus: €300.-
Kriterium 2: Einbau eines Feinstaubfilters Bonus: €400.-
Kriterium 3: Wird ein Heizwärmebedarf eines sanierten Objektes unter 12.600 kWh/a erreicht3,
beträgt der Bonus: €200.-, wird ein Heizwärmebedarf eines Neubaus unter 2.700 kWh/a erreicht4,
beträgt der Bonus €400.- (Als Nachweis ist der Energieausweis inkl. der Wohnfläche der zu
beheizenden Objektes beizubringen.)

Detaillierte Informationen sowie die Förderrichtlinie finden Sie auf der Homepage der Burgenländischen Energie Agentur.

Dieser Fördertext stellt einen Auszug aus den aktuellen Förderrichtlinien dar (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage der Austrian Energy Agency unter der Adresse http://www.energyagency.at
Förderungen von Bund und Ländern.
Energieberatung der Bundesländer.